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Dr. Brunhilde Ackermann
Dr. Brunhilde Ackermann

 

1981 Abschluss von Studium und Referendarzeit in Heidelberg;

1981–1983 wissenschaftliche Assistentin an der Juristischen Fakultät der Universität zu Heidelberg und Promotion;

von 1983–2000 Rechtsanwältin und Sozia in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei (Sozietät Melchers), dort mit dem fachlichen Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Lauterkeitsrecht, Kennzeichenrecht, Urheberrecht und Kartellrecht;

seit 1992 zusätzlich Tätigkeiten als Prüferin im 1. juristischen Staatsexamen sowie im Rahmen von Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät in Heidelberg zum Wettbewerbs- und Kartellrecht;

seit 2000 Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof ;

von November 2008 bis November 2012 Vorstandsvorsitzende des Vereins der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V. im: DeutscherAnwaltVerein e.V.;

von November 2011 bis 4. November 2015 Vizepräsidentin, ab 4. November 2015 Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.


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